Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse

und mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

Die Klassenpflegschaft wählt in den ersten drei Wochen des Schuljahres eine Vorsitzende

oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern,

Schülerinnen und Schülern. Dazu gehört der Austausch von Informationen und Meinungen

über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Themen können sein:

  • Hausaufgaben
  • Leistungsüberprüfung
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Anregung zur Einführung von Lernmitteln
  • Erziehungsschwierigkeiten

Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen,

diese begleiten und sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen.

Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzung der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache

mit der Klassenlehrerin/Klassenlehrer die Tagesordnung fest.

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen.

Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten,

damit sie die Grundzüge Ihres Unterrichts und ihrer pädagogischen Arbeit erläutern.