Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten

der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger

und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.

In der Schulkonferenz arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen.

Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.

Die Schulkonferenz hat an Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern sechs Mitglieder.

Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter, die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer

sowie die gewählte Vertretung der Eltern.