Liebe Eltern,
in Zeiten von Corona treten schulische Belange, Richtlinien und Lehrpläne in den Hintergrund.
Ihre Kinder können jetzt viel mehr lernen als Grammatik, Mathematik, Englisch usw..
Was Sie jetzt alle lernen können und sollten, sind Werte zu verstehen und umzusetzen.
Werte, wie:
- Solidarität
- Rücksichtnahme
- gegenseitige Hilfe
- Dankbarkeit
Nutzen Sie die Zeit, um wertvolle, gemeinsame Momente zu schaffen – das kann unser Material nicht.
In der Schule findet kein Unterricht statt! Die notbetreuten Kinder haben daher keinen Vorteil, sondern werden lediglich zeitlich betreut.
Die 8. Mail des Schulministeriums NRW zum Umgang mit dem Corona Virus an Schulen besagt, dass ab dem 23. März 2020 bis einschl. 19. April 2020 der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet wird. In diesem Zeitumfang steht die Notbetreuung bei Bedarf, an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien, zur Verfügung. Als Ausnahme gelten die Ostertage von Karfreitag bis Ostermontag. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht leisten können. Eine Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit im Dienst muss weiterhin vorgelegt werden. (siehe 2. Formular)
Bitte beachten Sie:
- Denken Sie darüber nach, dass die Ansteckungsgefahr steigt, je mehr Kinder in der Schule zusammen kommen.
- Bitte nur anmelden, wenn es unabdingbar ist – auch zu Ihrem eigenen Schutz.
- Nur gesunde Kinder (ohne Erkältungssymptome) dürfen an der Notbetreuung teilnehmen. Auch die Eltern und Geschwister sollten symptomfrei sein. Kinder, die offensichtliche Krankheitssymptome wie z.B. Husten und laufende Nase zeigen, müssen umgehend abgeholt werden! Eine permanente Erreichbarkeit wird zwingend vorausgesetzt.
- Füllen Sie die bereitgestellten Formulare des Schulministeriums NRW bis Mittwoch, den 25.03.2020 um 11.00 Uhr aus und mailen Sie diese über die Schulmail (info@freiherr-von-motzfeld-schule.de) dem Sekretariat zu oder faxen Sie unter der Nummer 02823/418489.
Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf - Die bereits angemeldeten Betreuungswünsche bleiben bestehen.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Ursula Niewerth