Liebe Eltern,

in Zeiten von Corona treten schulische Belange, Richtlinien und Lehrpläne in den Hintergrund.

Ihre Kinder können jetzt viel mehr lernen als Grammatik, Mathematik, Englisch usw..

Was Sie jetzt alle lernen können und sollten, sind Werte zu verstehen und umzusetzen.

Werte, wie:   

  • Solidarität
  • Rücksichtnahme
  • gegenseitige Hilfe
  • Dankbarkeit

Nutzen Sie die Zeit, um wertvolle, gemeinsame Momente zu schaffen – das kann unser Material nicht.

In der Schule findet kein Unterricht statt! Die notbetreuten Kinder haben daher keinen Vorteil, sondern werden lediglich zeitlich betreut.

Die 8. Mail des Schulministeriums NRW zum Umgang mit dem Corona Virus an Schulen besagt, dass ab dem 23. März 2020 bis einschl. 19. April 2020 der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet wird. In diesem Zeitumfang steht die Notbetreuung bei Bedarf, an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien,  zur Verfügung. Als Ausnahme gelten die Ostertage von Karfreitag bis Ostermontag. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht leisten können. Eine Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit im Dienst muss weiterhin vorgelegt werden. (siehe 2. Formular)

 

Bitte beachten Sie:

 

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Ursula Niewerth