Kinder beginnen heute mit ca. 4 Jahren (oft schon mit 3 Jahren) Fahrrad zu fahren, und bereits über 90% der Fünfjährigen besitzen ein Fahrrad. Kinder benutzen ihr Fahrrad als Spiel-, Freizeit-, Sportgerät und als Transportmittel. Sogar verkehrsreiche Straßen werden zum Ort kindlicher Spielaktivität mit dem Fahrrad. Dadurch sind Kinder im Straßenverkehr besonders gefährdet. Straßenverkehrsunfälle sind im Kindesalter die häufigste Todesursache! Dabei liegt der Anteil der Radfahrunfälle bei rund 40%.
In unserem ländlichen Schulbezirk gehören radfahrende Kinder zum alltäglichen Straßenbild. Unsere Schule kann den Eltern die Verantwortung für das verkehrssichere Verhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr nicht abnehmen, sie will aber diese wichtige Erziehungsaufgabe mitverantwortlich unterstützen.
Deshalb hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die für die reflektierte Mitverantwortung in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Fähigkeiten und Haltungen zu fördern.
Verkehrserziehung beschränkt sich nicht nur auf das Verhalten von Schülern und Schülerinnen und auf ihre Anpassung an bestehende Verkehrsverhältnisse, sie schließt auch die kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungen, Bedingungen und Folgen des gegenwärtigen Verkehrs und seiner künftigen Gestaltung ein. So leistet die schulische Verkehrserziehung gleichermaßen Beiträge zur Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung.
Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an die Kinder als Fußgänger, Mitfahrer im PKW, Benutzer des Schulbusses oder öffentlicher Verkehrsmittel und als Radfahrer gestellt sind. Schwerpunkte der Verkehrserziehung:
- Umfassende psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögen fördert.
- Training des richtigen Verhaltens als Fußgänger im Straßenverkehr
- Training des richtigen Verhaltens im und am Schulbus
- Radfahrausbildung
- Verkehrsbeobachtung und Erkennen von Gefahren im Straßenverkehr
Die Radfahrausbildung
Die Radfahrausbildung beansprucht innerhalb der Verkehrserziehung den größten zeitlichen Rahmen und eine engagierte Mitarbeit der Eltern. Damit diese aktiv und verantwortungsvoll bei der fahrpraktischen Ausbildung, insbesondere in der Verkehrswirklichkeit, mitwirken können, werden sie in den Klassenpflegschaftssitzungen über Ziele, Organisation und Inhalte des Ausbildungsprogramms informiert.
Radfahrtraining in den Klassen 1 und 2
Verantwortlich für die Durchführung ist der jeweilige Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Es findet im Schonraum (auf dem Schulhof) statt. Zur Teilnahme (Beobachtung / Mithilfe) am Radfahrtraining am Ende des ersten Schuljahres werden die Eltern eingeladen.
Ziele des Radfahrtrainings sind:
1. Die Eltern
a) zu befähigen, aufbauende Übungen im Familienbereich fortzusetzen,
b) zu positivem Vorbildverhalten anzuhalten,
c) zu bewusstem Verhalten gegenüber Kindern im Straßenverkehr zu veranlassen
d) ein der Größe des Kindes angepasstes Fahrrad zu erkennen.
2. Die Kinder
a) zu sicheren Fahrzeugführern auszubilden,
b) heranzuführen an ein notwendiges Gefahren- und Sozialbewusstsein als Grundlage für die verantwortungsbewusste Teilnahme als Fahrzeugführer im Straßenverkehr.
Im 2. und 3. Schuljahr werden diese Übungen fortgeführt und ausgeweitet.
Radfahrausbildung in der Klasse 4
Weil zu unserer Schule sehr viele Kinder mit dem Fahrrad kommen und auch nachmittags oft mit dem Rad unterwegs sind, hat die Schulkonferenz beschlossen, die Radfahrprüfung im 4. Schuljahr durchzuführen.
An die theoretische Grundlegung im Klassenraum (Kennenlernen wichtiger Verkehrszeichen, des verkehrssicheren Fahrrades, Vorfahrtsregelungen, Abläufe beim Einordnen in den Verkehr, Rechtsabbiegen, Linksabbiegen, Vorbeifahren an Hindernissen, Überholen, …) schließen sich praktische Übungen auf dem Schulhof und auf unserer Prüfungsstrecke unter Mitwirkung von Eltern und Polizei an. Die Radfahrprüfung besteht aus drei Teilen (Kontrolle des Fahrrades auf Verkehrssicherheit, Ausfüllen eines Fragebogens und Abfahren der Prüfungsstrecke). Bei der praktischen Prüfung kontrollieren Streckenposten (eingewiesene Eltern, Lehrer/Lehrerinnen und evtl. Polizei) das verkehrsgerechte Verhalten der Schüler/Schülerinnen. Nach der bestandenen Prüfung (ggf. Nachprüfung) erhalten die Teilnehmer einen „Führerschein”. Außerdem können die Eltern auf gefährliche Defizite ihrer Kinder hingewiesen werden, um diese zu beheben.