Verantwortung
Nach dem Schulmitwirkungsgesetz sollen Eltern und Lehrer/Lehrerinnen bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit in Eigenverantwortung zusammenarbeiten. Dies geschieht bei Klassenpflegschaften, bei der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz.
Gespräche sind wichtig
Darüber hinaus soll eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern/Lehrerinnen angestrebt werden. Dies beinhaltet einen gegenseitigen Austausch über Bildungs- und Erziehungsziele. Im Falle von Schwierigkeiten wollen wir gemeinsam nach Lösungen suchen. Für diesen Austausch sind an unserer Schule verschiedene Formen entwickelt. Darüber werden in der Klassenpflegschaft Abmachungen und Vereinbarungen getroffen. Bekannte Möglichkeiten sind der Elternsprechtag und gemeinsame Gespräche bei den Klassenpflegschaftssitzungen. Viele Klassen haben einen Elternstammtisch eingerichtet. Die Schulleiterin ist nach vorheriger Terminabsprache über das Sekretariat zu sprechen.
Beratung
Für alle Klassen findet in jedem Halbjahr zwei Elternsprechnachmittage statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden über die Kinder schriftlich Termine vereinbart.
Im 1. Schuljahr gibt es einen weiteren Beratungstag, und zwar im Anschluss an die Zeugnisausgabe.
Für die Eltern der Kinder des 4. Schuljahres gibt es einen Informationsabend, der über das Angebot und das Anforderungsprofil der weiterführenden Schulen informiert. Einige Wochen später werden die Eltern in Einzelgesprächen über die beabsichtigte Empfehlung der Grundschule zum Besuch einer weiterführenden Schule unterrichtet.
Eltern sind im Unterricht willkommen
Generell sind alle Eltern herzlich eingeladen, nach vorheriger Absprache den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. Manchmal brauchen wir auch die Eltern als Helfer und Experten. Bei Klassenfahrten, Unterrichtsgängen, Wandertagen oder bei der Projektarbeit wirkt die Mitarbeit von Eltern bereichernd. Auch im normalen Schulalltag, wie z.B. bei der Betreuung der Schulbücherei, Begleitung des Antolin-Programms in der Pause, als Lesemütter oder Leseväter, sowie bei der Mitarbeit an der Homepage ist ihr Wissen und ihre Mithilfe willkommen.
Wenn Kinder nicht am Unterricht teilnehmen können
Wenn Kinder wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen können, ist die Schule möglichst umgehend über Schoolfox oder telefonisch zu informieren. Ist das Kind wieder gesund, bringt es eine schriftliche Entschuldigung mit. Ein ärztliches Attest (1 Tag vor oder nach den Ferien / sowie vor oder nach den Feier- oder Brückentagen) kann seitens der Schulleitung angefordert werden.
Soll das Kind aus einem anderen Grund nicht am Unterricht teilnehmen, so ist rechtzeitig vorher eine Beurlaubung zu beantragen. Vor den Ferien und im Anschluss daran dürfen keine Beurlaubungen ausgesprochen werden.
Sollen Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, so ist dazu vorab eine schriftliche Entschuldigung nötig. Bei einer Befreiung über 2 Wochen hinaus ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Bei einer Befreiung vom Schwimmunterricht muss die Entschuldigung den Hinweis enthalten, ob das Kind in der Schule verbleibt oder nicht (nur bei Randstunden möglich).